Anfrage zur Ausrüstung der Luzerner Polizei mit Tasern für Patrouillendienst vom 19.03.2018

  • 19. März 2018
  • Justiz
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Anfrage zur Ausrüstung der Luzerner Polizei mit Tasern für Patrouillendienst

Die Luzerner Polizei schaffte sich zusätzliche Taser für einzelne Patrouillen an. Bisher war mit diesen Elektroschockpistolen nur die Interventionseinheit ausgerüstet.  Diese Waffe soll die Lücke zwischen dem Schlagstock oder Reizgas und einer Pistole füllen.

Die Wirkung dieser Waffen ist folgende:
Eine Elektroschockpistole, Distanz-Elektroimpulswaffe oder Taser ist eine pistolenähnliche Elektroimpulswaffe, die zwei oder vier mit Widerhaken versehene Projektile in Richtung der Zielperson abschießt und über die mit den Projektilen verbundenen Drähte elektrische Impulse von der Elektroschockpistole auf den Körper der Zielperson überträgt, wodurch diese einen oder mehrere elektrische Schläge erleidet. (Wikipedia)

Weltweit sind seit längerer Zeit unzählige Taser im Einsatz. Die Gefährlichkeit dieser Waffe ist sehr umstritten. Immer wieder kommt es weltweit zu Todesfällen infolge Herzrhythmusstörungen, Herzkammern flimmern, Herzstillstand oder Sturzverletzungen bei solchen Einsätzen. Auch wird oftmals die Verhältnismässigkeit eines Taser-Einsatzes bezweifelt. Zudem zeigen die Taser-Einsätze nicht immer die gewünschte Wirkung.  Im positiven Fall kann mit einem Taser-Einsatz der Gebrauch und die Gefährdung durch Schusswaffen vermieden werden.

Die SP stellt zum Einsatz von Tasern in der Luzerner Polizei folgende Fragen:

  1. Weshalb rüstet sich die Luzerner Polizei mit Tasern auf? Werden damit andere Instrumente abgelöst?
  2. Welche Polizeieinheiten werden (neu) mit Tasern ausgerüstet?
  3. Welches sind die Kriterien für einen Einsatz des Tasers?
  4. Oft kann die Stromstärke des Tasers auf die vorhandenen Gegebenheiten eingestellt werden. Was für Kriterien gelten dafür?
  5. Wie werden die betroffenen Polizeikräfte für den Einsatz mit Tasern ausgebildet?
  6. Wie schätzt die Regierung das Gefahrenpotential eines Taser-Einsatzes ein?
  7. Wer haftet bei einem unverhältnismässigen Taser-Einsatz mit Verletzungs- oder Todesfolgen?
  8. Wie zuverlässig funktionieren Taser im polizeilichen Einsatz?
  9. Wie viele Male wurde bei der Luzerner Polizei ein Taser im Ernstfall eingesetzt?
  10. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der „Abrüstung“ im Personalbereich und der „Aufrüstung“ mit Materialbereich?

Peter Fässler

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